Der Ausbildungsberuf Industriemechaniker / Industriemechanikerin wird staatlich anerkannt.
Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Betriebstechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
* Aufbau und Organisation des Betriebes, Grundlagen der Berufsbildung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes, des Arbeits- und Tarifrechts
* Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
* Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
* Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse
* Warten und Instandsetzen von Betriebsmitteln
* Prüfen, Anreißen und Kennzeichnung von Werkstücken
* spanabhebende Werkstoffbearbeitung von Hand
* Drehen, Fräsen, Bohren, Senken und Reiben von Metallen
* Kleben und Bearbeiten von Kunststoffen
* Trennen und Biegen von Werkstoffen
* Verbinden von Bauteilen durch Hartlöten, Schweißen, Schrauben, Stiften und Bolzen
* Montieren von Baugruppen
* Beachten der Sicherheit und Umgang mit Schutzgeräten und -einrichtungen
* Prüfen, Einstellen und Inbetriebnahme von verketteten Baugruppen
* Montieren und Installieren von Baugruppen nach technischen Unterlagen
Zusätzlich werden folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Gegenstand der Ausbildung
* Thermisches Trennen
* Warmumformen
* Aufbau und Prüfen von Hydraulikschaltungen sowie von elektronischen Komponenten bei Steuerungstechnik
* Aufstellen, Einbauen und Anschließen von Maschinen, Geräten und Baugruppen
* Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen
Inbetriebnahme von Maschinen oder Anlagen sowie Erhalten ihrer Betriebsfähigkeit