Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist in der Abteilung 3, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Referat 32 „Ordnungsbehörde“ eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als
Referent (m/w/d) in der Ordnungsbehörde
Vergütung: EG 10 TVöD bzw. Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
Strukturierte Einarbeitung
Ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Jobrad Leasing
Klärung von grundsätzlichen waffen- und sprengstoffrechtlichen Fragestellungen
Prüfung von Sicherheitskonzepten, Risikobewertung, Genehmigung und Begleitung von Großveranstaltungen nach § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt oder abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
kostenfreie Parkplätze
gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Jobsharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Wenn Sie die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31.Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises