Ihr Aufgaben:
Aufnahme und Ausgabe von Bestellungen
Reservierungsannahme für das Freizeitprogramm
Buchen und Abrechnen mit dem Kassensystem
selbständige Gestaltung des Warenangebots
Kalkulation des Einkaufs und Einhaltung des Budgets
Erledigung von Vor- und Nachbereitungsarbeiten
Einhaltung der Hygiene- und Arbeitssicherheitsvorschriften
Ihr Profil:
abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie / Hotellerie oder vergleichbares Gewerbe
Nachweis Hygienebelehrung Gesundheitsamt
Kunden- und Serviceorientiertes arbeiten
Positives, souveränes und freundliches Auftreten
Kreativität
Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, freundlicher und empathischer Umgang mit Menschen
Flexibilität, Bereitschaft zur Arbeit im Zwei-Schicht-System, auch am Wochenende und Feiertagen
Wir bieten Ihnen:
~ vorerst befristeter Arbeitsvertrag für 2 Jahre
~ Bezahlung nach TV-TgDRV (Entgeltgruppe 3 bei entsprechender Qualifikation)
~ Jahressonderzahlung nach TV-TgDRV
~ Vergütung der Zuschläge nach TV-TgDRV
~30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
~ zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
~ Teilnahme an Fort -und Weiterbildungen mit Kostenübernahme
~ Zuschuss zum Deutschlandticket / Jobticket
~ kostenlose Parkplätze für Mitarbeiter*innen
~ Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
~ Betriebssportgemeinschaft
~ Corporate Benefits – Vorteilsportal für Mitarbeiter*innen der DRV Nord mit vielen und wechselnden Rabatten
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für die Beantwortung fachlicher Fragen steht Ihnen unser Teamleitung der Cafeteria Frau Jacobsen unter der Telefonnummer 04873-90976005 zur Verfügung.
Für die Beantwortung von Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalabteilung unter der Telefonnummer 04873-90976007 zur Verfügung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung:
Rehazentrum im Naturpark Aukrug, Personalabteilung, Tönsheide 10, 24613 Aukrug
oder per Mail an: bewerbung@rehazentrum-aukrug.de
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von
§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Im Falle einer Einstellung ist nach § 20 IfSG der Nachweis einer bestehenden Masernimmunität notwendig.