Als öffentlicher Sicherheitsbeauftragter tragen Sie wesentlich zum Wohlergehen der Gemeinschaft bei. In dieser Rolle sind Sie für die Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich.
Beschäftigungsaufgaben:
1. Umsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
2. Streifendienst und Kontrollen des öffentlichen Raums
3. Durchführung von Kontrollen im Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht
4. Erlass und Durchsetzung von Polizeiverfügungen, Kontrolle von Baustellen und Sondernutzungen
5. Erstattung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen, Durchführung von Ermittlungen
6. Überwachung des ruhenden Verkehrs, Erteilung von Verwarnungen
7. Durchführung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Schulzuführungen)
8. Ordnungsbehördliche Begleitung von VA