Ein Beruf mit Verantwortung
Das Duale Studium zum Rechtspfleger ist ein Einzigartiges. Es bietet einen Wechsel aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und mit besten Perspektiven für einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Ein Beruf mit Vielseitigkeit
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz. Auch in der privaten Wirtschaft sind Rechtspfleger sehr gesucht, unter anderem bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.
Schwerpunkte:
* Familien- und Betreuungsverfahren
Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Grundbuchangelegenheiten
Insolvenzverfahren
Handels- und Vereinsregister
Rechtsantragsstelle
Nachlassangelegenheiten
Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Ein Beruf mit Perspektive
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.
Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Bewerbung:
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllst du, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife hast, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzt, die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllst und gesundheitlich geeignet bist.