Vertretung vor dem Flurbereinigungsgericht, OVG Greifswald und Bundesverwaltungsgericht
Steuerung der Verwaltung und Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Liegenschaften, u.a. Eine Einarbeitung in die zuvor genannten Aufgaben wird sowohl im Ministerium als auch im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Dienststelle Schwerin) erfolgen.
Volljuristin bzw. Volljurist, nachgewiesen durch Abschluss des 1. und 2. Kenntnisse und Verständnis für landwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte
ausgeprägte persönliche und soziale Kompetenzen, insbesondere Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verlässlichkeit
sicherer und gewandter Umgang mit der Microsoft Office Standardsoftware
nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist
Bereitschaft zu Dienstreisen
PKW-Führerschein
~ 30 Tage Urlaub
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ flexible Arbeitszeiten
~die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten (bis zu 60 % wöchentlich)
~ Möglichkeit zum Dienstradleasing
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.