Dafür brauchen wir Sie
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
1. Pflastern, Verklammern und Verpacken von Ufer- und Strombauwerken an frei fließenden Flüssen bzw. schwankenden Wasserständen
2. Warten von Schifffahrtszeichen
3. Absuchen und Peilen der Flusssohle mit Peillatte und Peilrahmen
4. Einschalen, Betonieren und Mauern von Treppen, Fundamenten, Schächten, Ufermauern
5. Pflegen von Ufergehölzen und Grünflächen
6. Einfache Beton-, Maurer-, Montage- und Zimmererarbeiten
7. Ausbessern und Ausfugen von Mauerwerk (Ufermauern)
Ihr Profil
Das sollten Sie unbedingt mitbringen
8. Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Wasserbauer/in bzw. Bewerber/innen mit dreijähriger Ausbildung im handwerklichen Bereich (z.B. Landschaftsgärtner/innen, Straßenwärter/innen, Maurer/innen, Forstwirt/in)
Das wäre wünschenswert:
9. Schwimmnachweis
10. Bereitschaft zur Fortbildung
11. Gesundheitliche Eignung für das Aufgabengebiet (wie beispielsweise Heben von schweren Lasten, Arbeiten in Höhen z.B. auf Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie in engen Räumen)
12. Führerschein mind. Klasse B (alt 3) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen
Das bieten wir Ihnen
Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 4 oder 5 der Entgeltordnung Bund zum TVöD.
13. Gem. TVöD wird im November eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 v.H. des Monatsentgeltes gezahlt.
14. 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
15. Zusätzliche Altersvorsorge.
16. Arbeitgeber-Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen.
17. Sozialwerk mit einem breit gefächerten Freizeit-, Erholungs- und Begegnungsangebot.
Besondere Hinweise
Die Befristung erfolgt auf Grundlage des § 30 TVöD Bund in Verbindung mit § 14 (1) TzBfG mit Sachgrund (Zweckbefristung).
Der ausgeschriebene Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten. Die deutsche Sprache muss beherrscht werden.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.