Bewerber müssen über einen Abschluss der Ausbildung zum Sozial- und Familienhelfer gemäß dem großherzoglichen Reglement vom 21. Mai 1999 verfügen.
* Kenntnisse in der Geriatrie sind wünschenswert
* Kenntnisse der luxemburgischen Sprache, Niveau A1 ist erwünscht oder in Ausbildung
* Eine Beherrschung einer der üblichen Landessprachen: Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch muss vorhanden sein
* Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit wird erwartet
Eine erste Auswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Die Vergütung erfolgt gemäß dem geltenden Kollektivvertrag (CCT-SAS).