In der Stadt Seifhennersdorf wird für die Freibadsaison vom 01.06.2026 bis zum 31.08.2026 ein
RETTUNGSSCHWIMMER (m/w/d) 20 Std./Woche
gesucht.
SCHWERPUNKTAUFGABEN:
* Wasseraufsicht, insbesondere Vermeidung von Gefahrensituationen und Rettung vor dem Ertrinken
* Leistung von Erster Hilfe
* Betreuung der Badegäste
* Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten am und im Schwimmbecken
* Leistung von Erster Hilfe
ANFORDERUNGSPROFIL:
* Mindestalter von 18 Jahren
* gültiges Rettungsschwimmabzeichen in Silber
* Bereitschaft für Dienste an Wochenenden und Feiertagen
* eine gewissenhafte, strukturierte, zielgerichtete und selbstständige Arbeitsweise
* Freundlichkeit und höfliches Auftreten gegenüber Gästen und Kollegen
* dienstleistungs- und serviceorientiertes Arbeiten
WIR BIETEN IHNEN:
* flexible Arbeitszeiten
* abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem attraktiven Arbeitsumfeld
* Vergütung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 3
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum 12.04.2026 an folgende Anschrift
Stadt Seifhennersdorf
Bürgermeisterin Frau Mandy Gubsch
Rathausplatz 1
02782 Seifhennersdorf
per E-Mail an: info@seifhennersdorf.de
Bewerbungen Schwerbehinderter und aktiver Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Seifhennersdorf sind bei gleicher Eignung ausdrücklich gewünscht. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.
Hinweise:
Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen. Aus Kostengründen erfolgt kein Versand von Zwischenbescheiden.
Datenschutzhinweis:
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zweckgebunden für dieses Bewerbungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht. Die Löschung dieser Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.