Aufgaben
Naturschutzrechtliche Eingriffsbeurteilung und -beratung unter besonderer Berücksichtigung des Artenschutzes u.a. bei Verfahren zu Erdauffüllungen, Grünlandumbruch, Waldrodungen/-umwandlungen sowie Prüfung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit bei Bauvorhaben wie Abbruch oder Sanierung.
Qualifikation
•Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom / Bachelor) der Fachrichtung Lan-despflege, Landschaftsplanung, Biologie, Forst- bzw. Umweltwissenschaften möglichst mit Schwerpunkt im Gehölz- und Artenschutz
•Körperliche Eignung für Außendienste in unbefestigtem Gelände
•PKW-Führerschein und PKW
Benefits