Ihre Aufgaben
Überwachung des Arzneimittelverkehrs
* Überwachung von Apotheken
* Überwachung des Großhandels mit Arzneimitteln
* Durchführung von Inspektionen gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) und europäischen Richtlinien sowie weitere Dienstreisen im Rahmen der Aufgabenstellung
* Anleitung der ehrenamtlichen Pharmazieräte
* Bearbeitung von Arzneimittelzwischenfällen sowie Maßnahmen bei Lieferengpässen für Humanarzneimittel
* Produkteinstufungen
* Zusammenarbeit mit Zollbehörden
1. Ihr Profil
Vorausgesetzt werden:
* Approbierte Apothekerin bzw. Approbierter Apotheker mit Interesse an der Arzneimittelüberwachung und anwendungsbereiten Kenntnissen entsprechend dem Anforderungsprofil
* hohes persönliches Engagement, Entscheidungsbereitschaft, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit
* anwendungsbereite Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit den Standard Office Programmen (Word, Excel, Outlook, Powerpoint) sowie sichere Internetnutzung
* sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift ( mindestens C 1 Niveau) sowie gute fundierte Englischkenntnisse
* Besitz des Pkw-Führerscheins Klasse B sowie die Bereitschaft für Dienstreisen
Wünschenswert sind:
* Erfahrungen im Bereich der Arzneimittelüberwachung
* Erfahrungen im Bereich der Versorgung von Krankenhäusern
* Erfahrungen bei der Herstellung parenteraler Arzneimittel
* Erfahrungen im Bereich des Arzneimittelgroßhandels
2. Das bieten wir Ihnen
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* kostenfreie Parkplätze am Dienstgebäude
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 25. Kalenderwoche statt.