Über Uns
Die Adolf-Reichwein-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe, Vorklasse, Vorlaufkursen und drei Intensivklassen. Zurzeit besuchen ca. 780 Lernende die Schule. Die Grundstufe ist zurzeit vier- bis fünfzügig, die Sekundarstufe in der Regel dreizügig, Jahrgang 10 zweizügig ausgebaut. Der Grundschulzweig wird voraussichtlich in den nächsten Jahren mindestens auf eine stabile Fünfzügigkeit anwachsen.
Während die Grundstufe von Lernenden der aus Ober- und Niederrodenbach besucht wird, ändert sich ab der Jahrgangsstufe 5 das Einzugsgebiet auf mehrere Wohnorte des Main-Kinzig-Kreises südöstlich Hanaus. Die Schule ist die einzige Grundschule in Rodenbach und die einzige Haupt- und Realschule mit Förderstufe in der Region.
An der Schule unterrichten ca. 55 Lehrkräfte; wir bilden auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) in der Primar- und Sekundarstufe aus. Einschließlich der vorwiegend im Betreuungsbereich, im Rahmen der Ganztagsangebote eingesetzten externen Honorarkräfte und der Vertretungskräfte sind ca. 85 Personen in der Schule tätig.
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Übernahme von Schulleitungsaufgaben in der Rolle einer Konrektorin/ eines Konrektors als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grund-, Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
* Verantwortliche Mitarbeit bei der Stundenplanung und Unterrichtsverteilung
* Verantwortliche Mitarbeit bei der Vertretungs- und Aufsichtsplanung
* Erstellen von Organisationsplänen für den schulischen Regelbetrieb und weitere Veranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür)
* Pflege schulischer Datenbanken und Bearbeitung der LUSD
* Organisation der Haupt- und Realschulprüfungen sowie federführende Begleitung der Übergänge in weiterführende Schulen
* Mitwirkung bei der Implementierung, Umsetzung und Organisation des Ganztagesangebotes
* Entwicklung und Fortschreibung pädagogischer Konzepte (Schulprogrammarbeit, auch mit besonderem Blick auf das Startchancenprogramm)
Unsere Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen:
* Lehramt an Haupt- und Realschulen
* Langjährige Unterrichtserfahrung in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule an einer Sekundarstufe I (mind. 5 Jahre)
Erwünschte fachliche und berufliche Kompetenzen:
* Beratungskompetenz, Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
* Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
* Soziale Kompetenz insbesondere Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
* Selbstkompetenz, insbesondere Planungs- und Organisationsfähigkeit
* Systemverantwortung, insbesondere Verwaltungskompetenz und schulrechtliche Kenntnisse
* Kenntnisse in der Ausführung aktueller Schulverwaltungssoftware (LUSD, PPB, gp-Unis) und dem Schulportal bzw. die Bereitschaft, sich in diese Programme einzuarbeiten
Unsere Angebote
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung LandesTicket Hessen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).