Ein Ausbildungsplatz in der Justizfachwirtin/Justizfachwirt-Fachausbildung bietet vielseitige Möglichkeiten zur Karriereentwicklung und bietet eine attraktive Arbeitsumgebung.
Aufgaben und Pflichten
Als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt sind Sie verantwortlich für die Verwaltung von Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und -überwachung sowie Umgang mit Publikum. Darüber hinaus werden Sie auch für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen, Erteilung von Grundbuchabschriften und Gewährung der Grundbucheinsicht sowie die Führung von Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften zuständig.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des Einsatzes der Informationstechnik.
Fachtheoretische Lehrgänge
Die fachtheoretischen Lehrgänge vermitteln notwendige theoretische Kenntnisse sowie darauf aufbauende berufspraktische Fertigkeiten. Ziel ist es, eine fundierte Berufsausbildung anzubieten, die sich auf die spezifischen Anforderungen der Justiz ausrichtet.
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt zu werden, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt sein. Zudem muss ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen und Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung besessen werden.
* Vorliegen eines qualifizierten Abschlusses als Mindestanforderung
* Grundkenntnisse in der Daten- und Informationsverarbeitung
Der Nachweis über das Tastschreiben kann noch während der Ausbildung vorgelegt werden.