Justizfachwirtin/Aus Justiz
Die Justizfachwirtin oder der Justizfachwirt ist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtsgewährung wahr.
Aufgabenbereich
* Verwaltung der Serviceeinheiten
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
Persönliche Anforderungen
* Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung
* Hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben
Ausbildung
1. 26-monatige Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
2. Theoriegeleitete Ausbildung mit fachtheoretischen Lehrgängen
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts.