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Regierungsbeschäftigte / regierungsbeschäftigter (w/m/d) in vollzeit

Herne
Land Nordrhein-Westfalen
Inserat online seit: 16 Juni
Beschreibung

Informationen zum Job Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei dem Arbeitsgericht Herne eine Stelle als Regierungsbeschäftigte*r (w/m/d) in einer Serviceeinheit unbefristet und in Vollzeit neu zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9 a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39,83 Stunden/Woche. Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden. Hierzu gehören insbesondere: das Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung des fachspezifischen IT-Programms die Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen die Überwachung von Fristen das Ausführen von Verfügungen Assistenztätigkeiten für den richterlichen Dienst und den Dienst der Laufbahngruppe 2.1 die Führung der Rechtsantragstelle das Berechnen von Gerichts-, Partei- und Rechtsanwaltskosten Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Sie sollten über folgende Eigenschaften verfügen: Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r, Verwaltungsfachangestellte*r) gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation Gute Kenntnisse im Umgang mit MS – Office Gute schreibtechnische Fertigkeiten Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe Offenheit gegenüber notwendigen Veränderungsprozessen selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten hohe Kommunikationsfähigkeit Belastbarkeit auch in Stresssituationen Ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich des Weiteren ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Schnell, Tel. 02323 9532 31. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten Erklärung über Schulden und Vorstrafen (siehe Anlage) Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten (siehe Anlage) bis zum 06.06.2025 an den Direktor des Arbeitsgerichts Herne - vertrauliche Personalsache - Schillerstraße 37 - 39 44623 Herne Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg oder per E-Mail ( Verwaltung@arbg-herne.nrw.de ) einzureichen. Anlagen sollen dem PDF-Format entsprechend. Aus sicherheitstechnischen Grünen können Anlagen in anderweitiger Form nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist der Eingangsstempel) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung. Hinweis zum Datenschutz: Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

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