Bei der Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses des Landes Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg ist eine Stelle als
„Beschäftigte/r im allgemeinen Vollzugsdienst“ (m/w/d) zu besetzen.
Die Mutter-Kind-Einrichtung beim Justizvollzugskrankenhaus NRW (MKE) ist die einzige Einrichtung des offenen Vollzuges für 16 inhaftierte Mütter und insgesamt 20 Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung ist einerseits eine Justizvollzugsanstalt für zu Haftstrafen verurteilte Frauen und andererseits für die Unterbringung der Kinder eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe. Grundlage dieser Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27 ff, 34 und 19 SGB VIII.
Einstellungsvoraussetzung für die oben ausgeschriebene Stelle ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in, zum/zur Heilerziehungspfleger*in oder zum/zur Kinderpfleger*in mit Weiterbildung zur (sozial)pädagogischen Fachkraft.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Beschäftigtenverhältnis. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt; insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst (Laufbahngruppe 1.2) zu absolvieren.
Nähere Informationen zum Berufsbild und zu den Einstellungsvoraussetzungen der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes können dem nachfolgend aufgeführten Link entnommen werden:
Die angehängten Erklärungen und den Fragebogen fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
Die im Jahre 1979 als städtisches Krankenhaus in Fröndenberg erbaute Einrichtung wurde 1984 für den Strafvollzug erworben und ist seit 1986 als einziges Vollzugskrankenhaus des Landes Nordrhein-Westfalen Kernpunkt der medizinischen Versorgung der zurzeit etwa 16.000 Inhaftierten in Nordrhein-Westfalen.
Das Krankenhaus verfügt über 4 Hauptabteilungen (Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie, Anästhesie). Zusätzlich sind Belegbetten für die Fachgebiete Orthopädie, HNO, Urologie und Gynäkologie vorhanden. Die Gesamtbettenzahl beträgt 192 einschließlich der Behandlungsplätze auf der Intensivstation. Pro Jahr werden rd. 3.000 Patienten stationär behandelt. Die Zahl der ambulanten Vorstellungen liegt bei ca. 10.000 pro Jahr. Bedingt durch die Corona-Pandemie liegen die Zahlen der stationären und ambulanten Behandlungen in den Jahren 2020 und 2021 unterhalb des normalen jährlichen Durchschnitts.
Das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen hat den rechtlichen Status einer Justizvollzugsanstalt und ist eine Einrichtung des Landes. Neben dem medizinischen Bereich (Krankenhausbereich) besteht eine Abteilung für Frauen mit Kindern im Vorschulalter (Mutter-Kind-Abteilung) mit 16 Plätzen (offener Justizvollzug).
Das Justizvollzugskrankenhaus NRW strebt die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen sie unterrepräsentiert sind.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch das Justizvollzugskrankenhaus NRW einverstanden.