Unsere Jugendhilfeeinrichtungen bieten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen Halt, Orientierung und Perspektiven. Wir suchen für folgenden Bezirk eine Krankenpflegerin oder einen Krankenpfleger: Köpenick: Jugendhilfe-Einrichtung nach § 34 und § 35 A SGB VII für Kinder zwischen 2 - 10 Jahren Wir arbeiten ressourcenorientiert, wertschätzend und partizipativ – mit dem Ziel, Menschen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Durchführung aller pflegerelevanten Tätigkeiten im Rahmen der medizinisch-pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen Ergänzung der Basispflege durch einen empathischen, ressourcenorientierten und altersgerechten Umgang mit den Menschen Beobachtung des gesundheitlichen Zustands, Weitergabe relevanter Informationen und Mitwirkung an individuellen Förder- und Versorgungsplänen Enge Zusammenarbeit in engagierten, multiprofessionellen Teams aus Pädagogik, Therapie und Medizin Aktive Mitgestaltung des pädagogisch-pflegerischen Alltags in der Jugendhilfeeinrichtung Einbringen eigener Fachkompetenz, Engagement und Verantwortungsbewusstsein in die Weiterentwicklung von Strukturen und Abläufen Identifikation mit den Leitbildern und Werten des Trägers sowie aktive Mitwirkung am Netzwerk der Jugendhilfe Abgeschlossene Ausbildung als examinierte:r Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie ein wertschätzender, empathischer Umgang Ausgeprägte soziale Kompetenz und Sensibilität im Umgang mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen Bereitschaft zu verantwortungsbewusster, zuverlässiger und engagierter Mitarbeit in multiprofessionellen Teams Eigeninitiative, Motivation und Interesse an der aktiven Mitgestaltung des pädagogisch-pflegerischen Alltags Verantwortungsbewusstes und wirtschaftliches Denken und Handeln im Rahmen der täglichen Arbeit Identifikation mit den Zielen, Werten und Leitbildern der Jugendhilfe unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem engagierten Team Einstiegsgehalt 3.500 - 4.000 € brutto/Monat (bei Vollzeit, je nach Qualifikation & Erfahrung) 30 Tage Urlaub + je ½ Tag frei am 24.12. & 31.12. Zuschuss zum BVG-Ticket kostenlose Verpflegung während der Arbeitszeit betriebliche Altersvorsorge, vom Arbeitgeber mitfinanziert regelmäßige Supervision und Fortbildungen