Das könnte genau die richtige Position für Sie sein Der Landkreis Uckermark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei engagierte Sozialarbeiter (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt (Schwedt/Oder und Angermünde).
Ihre Aufgaben:
Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung (§§27ff SGB VIII), Eingliederungshilfen (§35 a SGB VIII) Mutter und Kind (§ 19 SGB VIII) und Hilfen für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Bedarfsermittlung von Hilfen zur Erziehung und Fallaufnahme
Planung und Fortschreibung passender Hilfen
Prüfung und Koordination ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
Sozialpädagogische Diagnostik als Grundlage einer gemeinsamen Erarbeitung einer Zukunftsvorstellung
Zusammenarbeit mit den Behörden und Institutionen im Einzelfall
Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
Dokumentation in LogoData und Statistiken
Beratung und Vermittlung familienunterstützender Hilfen gemäß §§ 13-21 SGB VIII
Not- und Konfliktberatung für Kinder/Jugendliche (§ 8 SGB VIII)
Förderung der Erziehung in Familien (§ 16 SGB VIII)
Beratung bei Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht (§§ 17, 18 SGB VIII)
Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
Stellungnahmen zu Namensänderungen
Dokumentation in LogoData und Statistiken
Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Einleiten entsprechender Maßnahmen (§ 8a und § 42 SGB VIII)
Fallaufnahme sowie Fallrecherche
Fallbearbeitung einschließlich Schutz- und Hilfeplan
gegebenenfalls Inobhutnahme eines Kindes/Jugendlichen
Sie bringen mit:
eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d), Diplom-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Abschluss – alternativ stehen Sie maximal sechs Monate vor Erreichen einer der genannten Abschlüsse
gründliche und umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe- und Familienrecht angrenzenden Rechtsgebieten
Kenntnisse im Bereich Gesprächsführung und Beratungsmethoden sowie kindliche Entwicklung und Kindeswohlgefährdung
eine selbstständige, umsichtige Arbeitsweise sowie ein sehr gutes Kooperationsverhalten und die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren
Belastbarkeit sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit, aber auch Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zur Teamarbeit sind unabdingbar
Flexibilität und Lern- bzw. Veränderungsbereitschaft gehören zu Ihren Stärken
eine problembezogene methodische Beratungskompetenz
anwendungsreife Kenntnisse im Verwaltungsrecht bzw. Verwaltungshandeln sowie Bildschirmtauglichkeit
eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschen Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
PKW-Führerschein
Es muss die Bereitschaft vorliegen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit für Bereitschaftsdienste zur Verfügung zu stehen.
Wir bieten Ihnen:
je eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden an den Arbeitsorten Schwedt/Oder und Angermünde
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team
Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE (zusätzlich werden Zulagen nach dem TVöD für z.B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gezahlt)
betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
eine Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am leistungsorientierten Entgelt gemäß TVöD
betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (31 Tage ab 2027) und jährlich 2 Regenerationstage
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDF-Format eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Herr Köppen
Telefon:
E-Mail: sekretariat-
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Mönk
Telefon:
E-Mail:
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.