Debitorenbuchhalter*in (m/w/d)
für unsere Verwaltung des LVR-Verbundes für WohnenPlusLeben in Neuss.
* Standort: Neuss
* Einsatzstelle: LVR-Verbund für WohnenPlusLeben
* Vergütung: E9a TVöD
* Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit
* unbefristet
* Besetzungsstart: nächstmöglich
* Bewerbungsfrist: 31.08.2025
Das sind Ihre Aufgaben
Als Mitarbeiter*in (m/w/d) der Verwaltung beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Unterstützung unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen (m/w/d).
Ihre Arbeit ist ebenso anspruchsvoll wie bereichernd:
* Sie sind Ansprechpartner*in für unsere Kund*innen bzw. rechtliche Vertretungen im Rahmen der Debitorenbuchhaltung.
* Sie verbuchen Zahlungseingänge.
* Sie erstellen Kontenabstimmungen für unsere Kund*innen.
* Sie erstellen Mahnungen.
* Sie erstellen debitorische Zahlungsläufe.
* Sie wirken bei der Stammdatenpflege mit.
Das bieten wir Ihnen
* Kultur erleben
* 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
* Flexible Arbeitszeit
* LVR-Flex-Time
* Mobiles Arbeiten nach Vereinbarung
* Moderne Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung
* Vielseitige Perspektiven
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die Besetzung:
* Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
* Sie haben gute buchhalterische Kenntnisse.
* Sie sind sicher im Umgang mit MS-Office-Anwendungen insbesondere Excel und Word.
* Selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit und Belastbarkeit gehören zu Ihren Stärken.
Wünschenswert sind:
* Sie verfügen idealerweise über Anwendungserfahrungen mit SAP und Vivendi.
* Sie bringen Flexibilität im Tagesgeschäft, Kommunikationsstärke sowie ein ausgeprägtes Dienstleistungsverständnis mit.
* Sie identifizieren sich mit dem Leitbild des LVR-Verbund für WohnenPlusLeben.
Worauf es uns noch ankommt
Machen Sie den Unterschied!
Bewerben Sie sich jetzt beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine inklusive und wertschätzende Gesellschaft. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Lassen Sie uns gemeinsam Lebensfreude schenken und Perspektiven eröffnen!
Wer wir sind
Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben (LVR-Verbund WPL) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit
* geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung
* psychischer Beeinträchtigung
* Abhängigkeitserkrankung
* hohem sozialen Integrationsbedarf
* Autismusspektrumsstörung
im Rheinland. Rund 3.100 Mitarbeitende erbringen für über 3.300 Erwachsene mit Beeinträchtigungen individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen, in der eigenen Wohnung und im Bereich der Tagesstruktur.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Beeinträchtigung und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.wpl.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Herr Thomas Wiesner
* 02131–6625318
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.