Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen
Trainerin / Trainer (m/w/d) im Bereich Schiffsbrandbekämpfung und Schiffssicherheit (Safety)
Eigenverantwortliche Aus- und Fortbildung von Lehrgangsteilnehmenden (m/w/d) nach dem internationalen Standard STCW im Bereich Schiffsbrandbekämpfung und Schiffssicherheit (Safety)
Weiterentwicklung der einzelnen Trainingsinhalte im Team des TZMS und in Zusammenarbeit mit der Kundschaft des TZMS
Ausbildung zur Feuerwehrfrau/zum Feuerwehrmann (m/w/d) einschl. abgeschlossener Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
Gute Kenntnisse in der Handhabung der gängigen DV-Anwendungsprogramme (MS Office)
Sehr gute und verhandlungssichere Kenntnisse der Amtssprache Deutsch in Wort und Schrift
Gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, insbesondere fachspezifisch
Führerschein der Klasse 3 (alt) bzw. B (neu)
Führerschein BE bzw. die Bereitschaft und Befähigung, diese Qualifikation zeitnah zu erwerben
Bereitschaft zur internen Qualifikation als Dozentin/Dozent (m/w/d) beim Aus- und Fortbildungszentrum der WSV in Hannover
Einstellung in die Entgeltgruppe 9a der EntgO zum TVöD bei Tarifbeschäftigten
flexible, moderne Arbeitszeitmodelle
verschiedene Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung
Homeoffice und mobiles Arbeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Umfangreiches Weiterbildungsangebot u. a. im eigenen Aus- und Fortbildungszentrum
Deutschland-Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss
Guter Start durch aktives Onboarding
Ergonomischer Arbeitsplatz
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.