Rechtspflegerin oder Rechtspfleger - Tätigkeit und Einstellungsvoraussetzungen
Sie sind als Fachjuristin bzw. Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig, wo Sie sachliche Unabhängigkeit wahrnehmen. Ihre Stellung ist vergleichbar mit der der Richterinnen und Richter. Die Entscheidungen werden ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüft.
Ihre Aufgaben umfassen wichtige Teile der Rechtspflege. In den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte. Dazu gehören:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen)
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit
* Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt zu werden, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere Mitgliedsstaatstaatsangehörigkeit der Europäischen Union oder eines anderen angrenzenden Landes ist erforderlich.
2. Die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand muss nachgewiesen werden.
3. Das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Unterstützung
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