Systemintegrator*in (m/w/div)
Beschäftigung: Teilzeit, Vollzeit
Eintrittsdatum: ab sofort
Vergütung: Entgeltgruppe 12 TV
Der IT-Betrieb am Standort Würzburg betreibt und überwacht die gesamte IT-Infrastruktur und sämtliche IT-Verfahren der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) sowie zentrale Dienste für alle Rentenversicherungsträger. Weiterhin stellen wir den gemeinsamen Internetzugang für die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung und den Datenaustausch mit der Sozialversicherung im In- und Ausland sicher.
Konzipieren und Implementieren hochkomplexer IT-Systeme und IT-Services der Datenstelle der Rentenversicherung
Verantwortliche Betreuung dieser IT-Systeme und IT-Services
Kontinuierliches Weiterentwickeln moderner IT-Technologien unter Beachtung der IT-Sicherheitsvorgaben
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor, Diplom) im IT-Bereich oder eine gleichwertige Qualifikation, zum Beispiel eine IT-spezifische Qualifizierung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich oder vergleichbare praktische Erfahrung im IT-Bereich
Kenntnisse und mehrjährige aufgabenrelevante Erfahrung sowohl im Mainframe-Umfeld als auch mit COBOL
Eine strukturierte Einarbeitung und gute Fort-, Weiterbildungsmöglichkeiten
Familienfreundliche, flexible und serviceorientierte Arbeitszeitmodelle
Die Tätigkeit erfordert sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Die Stelle erfordert die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen und der Teilnahme an Weiterbildungen/Veranstaltungen auch außerhalb des Standortes Würzburg.
Familienfreundliche Arbeitszeiten
30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche
Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersversorgung (VBL)
Hier ist seine Geschichte:
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.