Ausbildung im Gesundheitswesen
Wenn du Interesse an der Pflege von Menschen hast und dich für eine Karriere in diesem Bereich entschieden hast, bieten wir dir die Möglichkeit, als Auszubildender zur Pflegefachmann/-frau zu starten.
Weil bei uns alle Menschen gleich sind, freuen wir uns darauf, Bewerbungen aus verschiedenen Hintergründen herzlich zu empfangen.
* Eine erfolgreiche Karriere beginnt immer mit guten Vorbereitungen. In unserer Ausbildung werden du gefördert und auf deine zukünftigen Aufgaben vorbereitet.
* Wir suchen nach motivierten und engagierten Menschen, die Spaß am Lernen haben und bereit sind, ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
* Unsere Ausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet eine strukturierte Schulung, die du gemeinsam mit anderen Kollegen absolvierst.
Benefits
* Attraktive Vergütung nach Helios Tarif
* Einer eigenen Laptop (oder Tablet) mit der Möglichkeit, diesen nach bestandener Prüfung zu übernehmen
* Kostenloses Jobticket für den Schweriner Nahverkehr
* Individuelle Förderung bei weiterer Qualifizierung nach der Ausbildung
* Kostenlose Krankenzusatzversicherung mit der Helios PlusCard: Eine durch Helios finanzierte Zusatzversicherung mit u. a. Wahlarztbehandlung bzw. Wahlärztinbehandlung im Falle eines Krankenhausaufenthalts in einer unserer Akutkliniken
* Übernahmegarantie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Auswahlvoraussetzungen
* Du bist aufgeschlossen, motiviert und bringst die Freude und das Interesse für eine Ausbildung im Gesundheitswesen mit
* Du hast eine einfühlsame Persönlichkeit und Spaß an der verantwortungsvollen Übernahme vielseitiger und pflegerischer Tätigkeiten
* Du bist in gesundheitlicher Hinsicht für den Beruf geeignet
* Du konntest idealerweise erste Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung sammeln
* Du verfügst entweder über einen Realschulabschluss, einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre) oder die staatliche Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/Pflegedienstassistent (m/w/d)
* Gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern