Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Zerbst/Anhalt nachfolgende Stellenausschreibung bekanntgegeben.
Gemäß § 61 des KVG LSA wird der Bürgermeister (m/w/d) von den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Zerbst/Anhalt für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach §§ 6 und 7 der KomBesVO gewährt. Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 KVG LSA Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Nach § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss eine Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister (m/w/d) von mindestens ein Prozent der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9 Sätze 5, 6, 8 und 9 KWG LSA gelten entsprechend. 10 S. 1 KWG LSA unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde;
für einen Bewerber, der gemäß § 30 Abs. 2 KWG LSA von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber benannt wird und für mindestens eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen die Voraussetzung nach § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38 a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).
die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6 KWO LSA, nebst Bescheinigung des Wahlrechts des Unterzeichners, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. § KWO LSA gilt entsprechend,
der Nachweis zu den Wahlrechtsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8 b KWO LSA,
eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufügen
Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind ab dem 10.10.2025 zu den bekannten Dienstzeiten im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Wahlbüro, Zimmer 1.17 Frau Krüger oder online unter erhältlich.