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Landrätin / landrat (m/w/d)

Montabaur
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 23 Std.
Beschreibung

DER WESTERWALDKREIS KANN MEHR.
IDEEN. GENUSS. KULTUR.
ENERGIE. HIGH-TECH.
HEIMAT. ZUKUNFT.

Beim Westerwaldkreis (rund 209.000 Einwohner) ist die Stelle


der Landrätin / des Landrates (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Der bisherige Stelleninhaber ist mit Ablauf des 17.05.2026 wegen der Begründung eines öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses als Minister der Landesregierung Rheinland-Pfalz aus dem Amt als Beamter ausgeschieden.

Der Stelleninhaber wird sich nicht um die Wiederwahl bewerben.

Die Landrätin oder der Landrat wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Westerwaldkreises am Sonntag, 16. August 2026, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 30. August 2026 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppen B 5 oder B 6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber oder durch eine Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bzw. Wählergruppe gemäß § 62 Kommunalwahlgesetz erforderlich.

Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlags läuft am Montag, 29. Juni 2026, 18 Uhr, ab (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen in der Westerwälder Zeitung, Lokalausgabe „F“ der Rhein-Zeitung, die am 30. Mai 2026 erscheinen wird.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass örtlichen politischen Parteien und / oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgegeben und / oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 19. Juni 2026 (keine Ausschlussfrist) an die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises, Kennwort „Landratswahl“, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur.

Personal und Organisation
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Tel 02602 124 0
personal@westerwaldkreis.de

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