Im Ordnungsamt der Stadt Dortmund ist in der Abteilung Lebensmittelüberwachung
und Veterinärwesen zum 01.07.2026 eine Stelle als Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) zur Ausbildung zu besetzen.
Die Stelle ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird eine Übernahme auf Dauer angestrebt.
Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD-V. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9b TVöD-V.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die eine der folgenden Einstellungsvoraussetzungen nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17.08.2001 erfüllen:
* Berufsabschluss in einem Lebensmittelberuf mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes (z. B. Küchen-, Servier-, Hotelmeister*innen) oder der Handwerksordnung (z. B. Fleischer-, Bäcker-, Konditormeister*innen)
* Techniker*innen mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf (z. B. Industriemeister*innen für Lebensmitteltechnik, Betriebswirt*innen für Hotel- und Gaststättenwesen) oder
* Bewerber*innen die einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzen, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (z. B. Lebensmitteltechnik, Ökotrophologie, Molkereitechnik, Fleischtechnologien, Müllereitechnik).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen fachpraktischen Teil und schließt mit einer Prüfung ab.