Das Schülerpraktikum bei der Deutschen Bahn bietet dir die Chance, deine Fähigkeiten in einem dynamischen und vielfältigen Umfeld zu entwickeln. Als Fachkraft für Gastronomie wirst du Teil unseres Teams und unterstützt dabei unsere Gäste bei der Betreuung.
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Dein Aufgabenbereich
* Service und Gastronomiekonzept: Wir bieten unseren Kunden hochwertige Essensangebote und Ihnen einen komfortablen Service. Du wirst dich mit dem Betrieb von Mitarbeitendenrestaurants oder Catering für Bürogebäude auseinandersetzen und möglicherweise diese Bereiche auch übernehmen.
* Gastronomie und Küche: Du unterstützt unsere Köche bei der Zubereitung von Mahlzeiten für unsere Mitarbeiter. Dabei kannst du dein Wissen in der Lagerwirtschaft nutzen, um sicherzustellen, dass wir immer frische Zutaten haben.
* Kundenbetreuung: Du bist das Gesicht unserer Deutschen Bahn und betreust unsere Kunden auf höchstem Niveau. Dazu gehören u.a. Empfang und Kontaktaufnahme mit unseren Kunden sowie die Lösung eventueller Probleme.
Deine Qualifikationen
* Für deinen Start im Schülerpraktikum benötigen wir ein aktuelles Gesundheitszeugnis (Bescheinigung nach IfSG) von dir. Die Kosten werden nicht von uns übernommen.
* Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und dich in der 8. bis 13. Klasse befinden. Deutschkenntnisse im Sprachniveau B2 sind erforderlich.
* Unser Anspruch ist es, allen Kandidatinnen gleiche Chancen für den Einstieg bei uns zu bieten. Wir fördern aktiv die Vielfalt und das Miteinander in unseren Teams.
Vorteile
* Schülerpraktikumszeitraum: Der Praktikumszeitraum kann individuell vereinbart werden. Im Idealfall erfolgt der Beginn zwischen August und Oktober.
* Weiterbildung: Erfahrene Teammitglieder unterweisen dich in ihren Bereichen und stützen dich in Schwierigkeiten.
* Freunde finden: Es wird regelmäßig zum Abendessen eingeladen. Eine gute Möglichkeit sich kennenzulernen.
Weitere Informationen
* Ausschlussgründe: Kinder unter 12 Jahren werden abgelehnt, da hier noch alle Plätze für diese Altersklasse freien sind, sobald diese offengelegt wurden haben.
Die Familienfreizeit/Sport- und Freizeitanlagen von Kindern unter 10 Jahren werden ebenfalls abgelehnt.