Die Stadt Lörrach liegt in unmittelbarer Nähe zur Schweiz, dem Elsaß und dem südlichen Schwarzwald. Die damit verbundene kulturelle Vielfalt der Wirtschaftsregion Dreiländereck birgt eine hohe Work-Life-Balance. Neben einer lebendigen Innenstadt zeichnet die Stadt auch ein großes Angebot an Freizeit- und Outdoor-Aktivitäten aus. Und ebenfalls bedeutend: Lörrach ist als europäische Energie- und Klimaschutzkommune bereits mehrfach mit dem European Energy Award in Gold prämiert.
Stadt Lörrach. Vielfalt braucht Vielfalt.
Bei uns in der Stadtverwaltung Lörrach dreht sich alles um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam arbeiten wir daran, Lörrach für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Und für die Vielfalt der Aufgaben brauchen wir die Vielfalt der Menschen. Wir planen, wir bauen, wir verwalten, wir pflegen, wir begleiten, wir gestalten, wir ermöglichen, kurzum: Wir machen die Stadt - und sind stolz darauf. Denn unsere Arbeit ist sinnstiftend und fördert aktiv das Gemeinwohl.
Wir suchen eine
Leitung (m/w/d) für das Team Forderungsmanagement
in unserem Fachbereich Finanzen, unbefristet und in Vollzeit.
Unser Fachbereich Finanzen erbringt als Querschnittsfachbereich eine Vielzahl zentraler Aufgaben mit finanziellem Bezug innerhalb der Verwaltung. So gehören beispielsweise die Aufstellung und der Vollzug des Haushaltsplans zum Verantwortungsbereich, genauso wie das Kreditmanagement, die zentrale Anweisstelle, die Stadtkasse, die Bearbeitung der Steuern und das Forderungsmanagement.
Als Leitung (m/w/d) für das Team Forderungsmanagement umfasst Ihr Aufgabengebiet im Wesentlichen:
* Personelle und fachliche Führung von derzeit sieben Mitarbeitenden
* Ermittlung des jährlichen Finanzbedarfs sowie die Bewirtschaftung der Finanzmittel nach dem Haushaltsplan (im Rahmen der Befugnisse)
* Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B.: Vorbereitung von Konzepten und Entscheidungen zur Vorlage im Gemeinderat und/oder Ausschüssen, dem Oberbürgermeister und/oder der Bürgermeisterin)
* Tätigkeiten im Rahmen von Insolvenzen (z.B.: Prüfung, Stellungnahme sowie Geltendmachung vom Zustimmungs- und Ablehnungsrecht bei außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren)
* Vollstreckung bei Immobilien, besonderen Vollstreckungstätigkeiten sowie Auslandsvollstreckungen
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