Beratung der Bewohnerinnen und Beschäftigten hinsichtlich aller Fragen zum Gesamtplanverfahren.
Fachliche Beratung der Mitarbeiterinnen bei Fragen zur Methoden- und Maßnahmenplanung und deren Umsetzung.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Master Studium der Sozialpädagogik bzw. der sozialen Arbeit. Berufserfahrungen in der Begleitung und Beratung von Menschen mit Behinderung sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.