Willkommen in der Stadtverwaltung Leverkusen – einer Stadt, die groß denkt und dennoch familiär bleibt. Wir sind nahbar, bodenständig und voller Tatendrang. Gemeinsam packen wir an, verändern und wollen Großes bewirken. Dabei denken wir nicht an gestern, sondern an heute und morgen. Sie möchten mitwachsen, Verantwortung übernehmen und etwas bewegen? Dann werden Sie ein Teil von uns
Unser Fachbereich Kinder und Jugend sucht im Bereich der Jugendförderung/Jugendsozialarbeit - möglichst bald und unbefristet in Vollzeit - kompetente Verstärkung als
Sozialarbeiter*in/-pädagogin bzw. -pädagoge Koordination Familiengrundschulzentrum GGS Astrid-Lindgren-Schule (m/w/d)
Das sind Ihre Aufgaben:
* Zusammenarbeit in der schulischen Steuerungsgruppe "FGZ"
* Ausbau und Verstetigung des bestehenden Familiengrundschulzentrums
* Bedarfsermittlung und Koordination von Angeboten für Schüler*innen, Eltern und andere Bezugspersonen an der Schule und im Sozialraum
* Vernetzung innerhalb der Schule und im Sozialraum
* Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Beratungsangebot für Eltern
Das bringen Sie mit:
* abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik (Bachelor oder Diplom (FH)) sowie die staatliche Anerkennung
oder ein vergleichbarer Studienabschluss mit nachweisbarer Erfahrung in der Schulsozialarbeit oder Sozialen Arbeit
Das macht Sie stark:
* Freunde am Aufbau von neuen Strukturen
* ausgeprägte Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
* hohes Maß an selbstständigem Arbeiten, Eigenverantwortlichkeit und Durchsetzungsvermögen
* eine planvolle, strukturierte, bedarfs- und zielorientierte Arbeitsweise
Erfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe, sowie der Projektkoordination
Und das bieten wir Ihnen:
* VERGÜTUNG: Gehalt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE und je nach Ihrer nachgewiesenen Berufserfahrung zwischen 3859,50 € und 5306,08 € (monatlich Brutto/VZ); SuE-Zulage (derzeit 180 € bei VZ); Möglichkeit einer jährlichen leistungsorientierten Einmalzahlung
* VEREINBARKEIT: Vielzahl an Arbeitszeitmodellen zur optimalen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Überstundenausgleich und 30 Tage Urlaub (bei 5-Tage-Woche) zzgl. Heiligabend, Silvester und Rosenmontag arbeitsfrei; (Möglichkeit von Home Office), bis zu 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr
* ENTWICKLUNG: Interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Bildungsurlaub
* GESUNDHEIT: Vielfältiges Angebot im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung
* SICHERHEIT: Vermögenswirksame Leistungen; garantierte Jahressonderzahlung sowie zusätzliche Betriebsrente für Tarifbeschäftigte
RABATTE: Vergünstigtes Deutschlandticket als Jobticket für Tarifbeschäftigte und Corporate Benefits
Haben Sie Lust auf Ihren Beitrag in Ihrer Stadt? Dann haben wir Lust auf Sie Bewerben Sie sich bis zum – jetzt, online, hier. Falls Sie vorab noch fachliche Fragen haben, freuen sich Nora Morgenthaler (Fachbereich Kinder und Jugend), Telefon und Lisa Geich-Gimbel (Fachbereich Kinder und Jugend), Telefon Mehr Infos zu uns als Arbeitgeberin erhalten Sie direkt vom Team der dezentralen Personalwirtschaft. Bis bald. In Leverkusen.
Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe.
Urlaubsansprüche sind in der Regel an die Schulferien gekoppelt.
Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist möglich. Bei einer Besetzung der Stelle mit zwei Teilzeitkräften ist eine aufgabenorientierte Präsenz sicher zu stellen.
Erfolgreich durch Vielfalt
Ein neues Level an Diversität ist unsere Chance und unsere Pflicht. Wir leben eine Kultur der Aufgeschlossenheit und Wertschätzung und stehen für die Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein. Die Potenziale und Ressourcen unserer Kolleg*innen sind für uns bedeutend – durch eine Anerkennung der Vielfalt schaffen wir ein Umfeld zur persönlichen Entwicklung und Entfaltung.
Offensiv arbeiten wir daran, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Die individuellen Arbeitszeitwünsche – von Männern und Frauen – zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind uns wichtig.
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX besonders berücksichtigt und gefördert.