Beim Landkreis Friesland ist im Fachbereich Planung, Bauordnung und Klimaschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Architekt (m/w/d) oder Bauingenieur (m/w/d) für den Einsatz in der unteren Bauaufsichtsbehörde zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bieten: * eine unbefristete Beschäftigung * abwechslungsreiche, vielfältige und interessante Aufgaben in einem kollegialen Team * Einarbeitung durch erfahrene Kollegen (m/w/d) * flexible Arbeitszeiten sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf * Möglichkeit zum Homeoffice * Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen) * 30 Tage Urlaub im Jahr sowie 2 arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12. * ein betriebliches Gesundheitsmanagement * Hansefit Firmenfitness * Dienstradleasing * Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung * Zuschuss zu einem Deutschland-Jobticket Ihr Anforderungsprofil: * abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen * allgemeine Verwaltungskenntnisse, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts - einschließlich der einschlägigen Vorschriften und technischen Regelwerke -, der Bautechnik und der Baugestaltung * idealerweise Kenntnisse im Umgang mit dem Fachverfahren ProBauG und mindestens sicherer Umgang mit Office-Anwendungen * kooperatives und bürgerfreundliches Verhalten mit hohem Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift * sehr gute Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bauherren und den am Bau Beteiligten * verantwortungsbewusstes, selbstständiges Arbeiten, sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit * PKW-Führerschein (Klasse B) und erforderlichenfalls Einsatz des privaten Fahrzeugs gegen Entschädigung Es erwarten Sie insbesondere folgende Aufgaben: * selbstständige Prüfung und Bearbeitung von Bauvoranfragen und Bauanträgen nach §§ 63, 64 Nds. Bauordnung (NBauO) sowie bauaufsichtliche Stellungnahmen in Verfahren z. B. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Prüfung von Bauanzeigen * Erstellung der Baugenehmigung bis zur Unterschriftsreife * Rohbau- und Schlussabnahmen * Anordnung von Maßnahmen nach § 79 NBauO * Fertigung von baurechtlichen Stellungnahmen * Bearbeitung und Abnahme von fliegenden Bauten * örtliche Überprüfungen von Baumaßnahmen bei Beschwerden Haben wir Ihr Interesse geweckt? Januar 2026 über unser Online-Bewerbungsformular. Für Rückfragen und fachliche Auskünfte steht Ihnen im Fachbereich Planung, Bauordnung und Klimaschutz Herr Wehmeyer zur Verfügung