Stellenausschreibung
Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum 01.10.2026 eine/n
Fachbereichsleiter/in (m/w/d)
für den Bereich Planen und Bauen, Umwelt
Ihre Aufgaben
* Personelle, fachliche und organisatorische Führung des Fachbereichs mit drei Sachgebieten (Bauverwaltung, Hochbau, Tiefbau) und insgesamt 23 Verwaltungsmitarbeitenden
* Spitzensachbearbeitung in den Bereichen Bauverwaltung, Bauleitplanung (Kiesabbauverfahren, Windpark-Projekt, Gewerbegebietserweiterungen) Städtebauförderung und Wasserrecht
* Vertretung der Fachbereichsangelegenheiten in den kommunalen Gremien in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung
Ihr Profil
* Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt, Beamter der dritten Qualifikationsebene oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss
* Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich einer Kommunalverwaltung (Aufgabengebiet Planen und Bauen)
* Sicheres Auftreten, Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen
* Konfliktfähigkeit
* Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
* Sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office)
* Führerschein der Klasse B
Unser Angebot
* Einen unbefristeten und krisensicheren Vollzeitarbeitsplatz
* Eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD/BayBesG in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
* Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und Projekte
* Einen modernen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und eigenverantwortlichen Aufgabenfeldern
* Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
* Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit Kostenübernahme
* Bike-Leasing und Gesundheitsangebote (i-gb Karte)
* Betriebliche Altersvorsorge
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Benjamin Peter (06026/5004-5500).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter Rubrik Karriere unter der betref-fenden Stelle.
Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.