Ausbildung zur/zum Regierungsinspektor:in (m/w/d)
Gestalten Sie die moderne Verwaltung von morgen
* Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber, die sich für eine Ausbildung als Regierungsinspektor/in interessieren. Die Ausbildung ist ein wichtiger Schritt in der Laufbahn des öffentlichen Dienstes.
* Die Ausbildung umfasst einen Bachelor-Studiengang mit fünf praktischen und vier theoretischen Abschnitten. Praktische Erfahrungen sammeln Sie in verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung Münster sowie anderen Landesbehörden.
* In den Studienabschnitten an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erwerben Sie vertiefte Kenntnisse in Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften.
Herausforderungen erwarten Sie in unterschiedlichen Bereichen wie Finanzverwaltung, Ordnungs- und Leistungsverwaltung, Personalwesen und weiteren
Studieninhalt
* Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Staats- und Europarecht
* Wirtschafts-, Sozial- und Finanzwissenschaften
Ziel der Ausbildung ist es, dass Sie am Ende eine fundierte Entscheidungsfähigkeit entwickeln und in der Lage sind, sich selbstständig in vielfältigen Aufgabenbereichen zu bewegen.
Voraussetzungen
* Erworbenen Allgemeinen Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife zum Einstellungstermin
* die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
* gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis ohne Eintragungen
* fachliche Eignung, wird als Stellenanforderung im Rahmen eines Einstellungstests festgestellt
Sie sollten außerdem Interesse an juristischen und betriebswirtschaftlichen Abläufen zeigen und Lernbereitschaft, selbstständiges Arbeiten, Flexibilität und Teamorientiert besitzen. Eine hohe IT-Affinität ist aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung erforderlich.
Bewerbung
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich.
Anmerkung:
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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