Im kommunalen Bauhof der Gemeinde Herbsleben ist ab dem 01.11.2026 eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt vorerst in der Funktion eines Stellvertretenden Bauhofleiters (m/w/d) mit der Aussicht, voraussichtlich ab 01.02.2027 die Funktion des
Bauhofleiters (m/w/d)
zu übernehmen.
Das Aufgabengebiet des Stellvertretenden Bauhofleiters umfasst insbesondere:
* grundsätzlich alle im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten, wie z.B.:
* Anlage, Pflege, Kontrolle, Unterhaltung und Instandsetzung von Grünanlagen, Spielplätzen, Bushaltestellen etc.
* Pflege von Straßenbegleitgrün
* Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe
* Pflanzen-, Schnitt- und Pflegearbeiten
* Straßenunterhaltung und -reinigung
* Abfallbeseitigung, Laubarbeiten
* Mitarbeit in der Rufbereitschaft und bei der Durchführung des Winterdienstes, auch an Wochenenden und Feiertagen
* Instandhaltung und Wartung von Gebäuden, Anlagen, Wegen, Verkehrsabsicherung und Beschilderung
* flexible Mitarbeit bei allen übrigen im Bauhof anfallenden Arbeiten, wie z.B.:
* Vorbereitung, Auf- und Abbau sowie Betreuung von gemeindlichen Veranstaltungen
* Organisation des gemeindeeigenen Fuhr- und Maschinenparks
* Reparatur von motorbetriebenen Kleingeräten
* Stellvertretung des Bauhofleiters
Das Aufgabengebiet des Bauhofleiters umfasst insbesondere:
* Führungs- und Leitungstätigkeit des Bauhofs mit ca. 10 Mitarbeitern
* Steuerung von Arbeits-, Personaleinsatz- und Urlaubsplanung sowie Koordinierung der Rufbereitschaften
* Koordinierung, Überwachung und Abarbeitung aller Aufgaben des kommunalen Bauhofes in der Gemeinde Herbsleben und der erfüllten Gemeinde Großvargula
* Einsatzplanung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
* Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Anzeige des Vollzugs an die Verwaltung
* Mitwirkung bei der Haushaltsplanung
* Mitwirkung bei Beschaffungs- und Ausschreibungsvorgängen sowie Rechnungsbearbeitung für den Bereich des Bauhofes
* Einholen von Angeboten für Reparaturen von Fachfirmen sowie Auftragsvergabe nach Dienstanweisung
* Kontrolle über die ordnungsgemäße Führung der Arbeitsnachweise (Leistungserfassung)
* Überwachung und Sicherstellung aller sicherheitstechnischen Belange innerhalb des Bauhofes (Arbeitssicherheit, Unterweisungen, Gefahrstoffe etc.)
Anforderungsprofil:
* erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen mindestens dreijährigen handwerklichen Berufsausbildung, beispielsweise in den Berufsfeldern Metallbau, Anlagenbau, Gartenbau, Installation, Montierer (m/w/d), Elektroberufe, Bauberufe, Holzverarbeitung
* mehrjährige Berufserfahrung in einem der o.g. Berufe
* Kompetenz und Erfahrung bei der Anleitung und Führung von Mitarbeitern
* Führerschein mindestens der Klasse B und der Klasse C1 oder C
* Ableisten von Rufbereitschaftsdiensten (z.B. im Winterdienst oder bei Unwetterschäden) und Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten gelegentlich auch in den Abendstunden, am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen
* einen Wohnort in der Nähe (aufgrund des Rufbereitschafts- und Winterdienstes)
* technisches Verständnis und sehr gute handwerkliche Fähigkeiten
* Bereitschaft zur Weiterbildung
* gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC
* Kommunikations-, Kooperations-, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und körperliche Belastbarkeit
* Verantwortungsbewusstsein und eine gewissenhafte Arbeitsweise
* Wünschenswert wäre die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Herbsleben
Was wir bieten:
* ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
* tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit regelmäßigen Tariferhöhungen und einer Jahressonderzahlung
* betriebliche Altersvorsorge
* Urlaubsanspruch nach dem TVöD
* Teilnahme am alternativen Entgeltanreizsystem
Ihre aussagefähige Bewerbung (mindestens Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse in Kopie) richten Sie bitte bis zum 18. Mai 2026, 12:00 Uhr auf dem Postweg an die:
Gemeinde Herbsleben
Stellenausschreibung Bauhofleiter
Hauptstraße 52
99955 Herbsleben
Gern können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an folgende Adresse senden:
bewerbung@gemeinde-herbsleben.de
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten), werden nicht erstattet. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Hofmann (Hauptverwaltung, Telefon: 036041/38717, E-Mail: hauptverwaltung@gemeinde-herbsleben.de ) zur Verfügung.
Herbsleben, den 03.03.2026
Mascher
Bürgermeister
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter. Die Gemeinde Herbsleben gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber/-innen des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Übermittlung der Bewerbung per E-Mail wird darauf hingewiesen, dass durch die Gemeinde Herbsleben der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann und daher Bewerber/-innen das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte selbst tragen. Das Einverständnis zur Überprüfung der E-Mail und der Anhänge auf schädliche Codes und Viren wird bei der Nutzung der E-Mail-Kommunikation vorausgesetzt.
Die übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.
Die Bewerber/-innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. In Bezug auf die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren wird auf das Merkblatt gemäß Art. 13 DS-GVO verwiesen, welches auf der Internetseite der Gemeinde Herbsleben unter: (Rubrik: Aktuelles & Veranstaltungen/Stellenangebote) einsehbar ist. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen und vorübergehend gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG ordnungsgemäß vernichtet bzw. gelöscht.