Heilerziehungspfleger (m/w/d) arbeitet zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe. Das Tätigkeitsfeld umfasst zum einen die Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und zum anderen die Bildung, Assistenz und Begleitung, die Beratung und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersgruppen in ambulanten und stationären Einrichtungen und bei Diensten der Jugend, Behinderten und Gesundheitshilfe. heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendpsychiatrie
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
ambulant betreutes Wohnen
Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger (m/w/d) können ab sofort ohne Einschränkung als pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten eingesetzt werden. Auch im Hinblick auf den Einsatz in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gibt es eine Änderung. Abschluss: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger". Durch Teilnahme am Fach Englisch und Ablegen einer Prüfung kann zusätzlich noch die fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden. Durch die Zuordnung in Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRG) erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.
mindestens mittlerer Schulabschluss
eine abgeschlossene mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung/-tätigkeit oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe
mindestens mittlerer Schulabschluss
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
mindestens mittlerer Schulabschluss
BAföG
oder im Internet unter: