Jobbeschreibung
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für den Beruf des Gerichtsvollziehers/der Gerichtsvollzieherin. Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Aufgabenbereich
* Die zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe.
* Sie regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig und unterhalten ein eigenes Geschäftszimmer in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk.
Voraussetzungen
* Ein erfolgreich absolviertes Studium im juristischen oder kaufmännischen Bereich.
* Mindestens drei Jahre Erfahrung in einem förderlichen Beruf.
* Der Beruf erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit und ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
Benefits
* Es sind insgesamt 3 Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Offene Fragen
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Brinkert oder Frau Köhler.