Steuerrecht - Spezialist für Steuerwesen
Bewerber sollten ein starkes Interesse an Steuern und Recht haben.
Sie erlangen u. a. Kenntnisse zum Einkommen- und Umsatzsteuerrecht und zur Aufstellung von Jahresabschlüssen.
Die wichtigsten Ziele des Studiengangs sind:
* Erwerb umfassender Kenntnisse im Bereich der Steuergesetze und -vorschriften.
* Ausbau der Fähigkeiten in der Analyse und Bewertung steuerlicher Fragestellungen.
* Entwicklung der Fertigkeiten zur Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei steuerlichen Angelegenheiten.
Hinweis: Die folgenden Informationen gelten als allgemeine Angaben und sollten nicht als verbindliche Aussagen angesehen werden.
Ein abgeschlossenes Studium qualifiziert für die folgenden Tätigkeiten:
* Unternehmensberatung in Bezug auf Steuern und Finanzen.
* Analyse und Bewertung betrieblicher Kennzahlen und Prozesse unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
* Bearbeitung betrieblicher Steuerangelegenheiten, wie z.B. Abrechnung von Löhnen und Gehältern.
Um den Studiengang erfolgreich abschließen zu können, sollte man über:
* eine gute Grundausbildung im Fachbereich BWL und eine Erfahrung im beruflichen Umfeld besitzen.
* gute analytische und kommunikative Fähigkeiten besitzen.
* durch Bewerbung bzw. Zulassung aktiv am Studiengang teilnehmen.
Fragen Sie unsere Studenten oder Alumni gerne über ihre Erfahrungen mit dem Studiengang.