Jobbeschreibung
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigst, versorgst und betreust du Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
Deine Aufgaben umfassen die Überwachung des Tagesablaufs der Gefangenen, die Unterstützung beim Sport und die Beurteilung der Inhaftierten. Du motivierst sie dazu, individuelle Vollzugsziele zu erreichen und unterstützt sie bei ihrem Weg aus dem Strafvollzug.
Förderliche Bedingungen
* Du arbeitest in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
* Der Arbeitsplatz ist krisensicher und bietet dir eine stabile Zukunft.
Die Einstellung ist jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
Voraussetzungen
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
* Mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt.
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Die Ausbildung
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre.
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm findest du Deine theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate).
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).