Azubi Verwaltungsfachangestellte/-r (m/w/d)
Wir bieten zum 01. August 2026 einen Ausbildungsplatz
als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
– Kommunalverwaltung –
an. Innerhalb der dreijährigen dualen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter findet die betriebliche Ausbildung im Rathaus des Flecken Nörten-Hardenberg statt. Während deiner Praxisphase werden dir im Rahmen des dienstbegleitenden Unterrichts Grundkenntnisse vermittelt. Zum theoretischen Teil gehört der Berufsschulunterricht in Blockform in Northeim und zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung besuchst du Lehrgänge in Göttingen. Durch die praktischen Einsätze lernst du die verschiedenen Fachbereiche mit den unterschiedlichen Aufgabengebieten sowie dein zukünftiges Kollegium kennen.
Wir bieten dir
* eine qualifizierte und abwechslungsreiche Ausbildung in einer zukunftssicheren Branche
* Bezahlung nach den Bestimmungen des TVAöD
* 30 Tage Erholungsurlaub (+ evtl. Zusatzurlaub, Sonderurlaub)
* betriebliche Altersvorsorge in der Zusatzversorgungskasse (VBL)
* Gesundheitsförderungszuschuss & vermögenswirksame Leistungen
* sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreicher Ausbildung
* flexible Arbeitszeiten
Das bringst du mit
* mind. einen Realschulabschluss oder einen
als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
* Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
* Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
* Lust auf den Kontakt und die Arbeit mit Menschen
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulzeugnisse) bis zum 05.10.2025 an die Bürgermeisterin des
Flecken Nörten-Hardenberg, Burgstraße 2, 37176 Nörten-Hardenberg
oder per E-Mail an kleinsorge@noerten-hardenberg.de
Der Flecken Nörten-Hardenberg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen werden nach Maßgabe das SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Hinweis: Sofern keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen explizit erwünscht ist, werden diese datenschutzgerecht vernichtet.