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~ Sachbearbeitung (w/m/d) Kaufmännischer Service Unterstützen Sie uns im Bereich Wirtschaft, Verwaltung, Recht
Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 23.09.Unterstützen Sie unsere Verwaltung und schaffen Sie mit uns die Verkehrsinfrastruktur von morgen. Werden Sie Teil unseres Teams als Sachbearbeitung (w/m/d) Kaufmännischer Service.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht für die Umsetzung des SAP-Projektes S4Hana am Dienstort Gelsenkirchen befristet bis voraussichtlich zum 31.2028 eine Sachbearbeitung (w/m/d) Kaufmännischer Service.
Durchführung von Projekten im Referat Finanzen, insbesondere
Kaufmännischer Service: Unterstützung der Niederlassungen bei kaufmännischen Themen
Mitarbeit im Projekt zur Einführung von SAP S/4 Hana für diverse finanzwirtschaftliche Themen, insbes. Organisation und Durchführung von Schulungen sowie Erstellung von E-Learnings
Unterstützung der User nach dem Go Life des Systems
abgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzen (Diplom (FH)/Bachelor) oder
abgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften (Diplom (FH)/Bachelor) bzw. vergleichbar oder
Abschluss zum/zur Bilanzbuchhalter*in, abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in oder
abgeschlossene Weiterbildung zum/zur geprüften Steuerfachwirt*in
Entwicklungsmöglichkeiten
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Homeoffice
Fachliche*r Ansprechpartner*in
Recruiter*in
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.