Rechtspfleger/-in
Berufsbild:
Eine wichtige Funktion der Rechtspflege ist die des Rechtspflegers/der Rechtspflegerin. Sie arbeiten eng mit Richtern, Staatsanwälten und anderen Fachkräften zusammen und tragen wesentlich zur Rechtsgewährung bei.
Aufgaben
* Verwaltung: Aktenverwaltung, Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs sowie Fristenkontrolle und -überwachung
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften und Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung von Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern
* Berechnung von Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
Weitere Aufgaben umfassen die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und Tätigkeiten, die selbständige Entscheidungen und eine eigene Sachbearbeitung erfordern.
Ausbildung
Die Ausbildung als Rechtspfleger/Rechtspflegerin dauert 26 Monate und besteht aus einer praxisbezogenen und theoriegeleiteten Ausbildung. Die verschiedenen Stationen sind:
1. Eintritt in den Vorbereitungsdienst bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. Weiterer praktischer Einsatz bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. Weiterer Einsatz bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. Weiterer Einsatz bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Schriftliche Laufbahnprüfung
Die fachtheoretischen Lehrgänge sollen die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermitteln sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten.