Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel trägt durch Forschung, Lehre und Wissenstransfer zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit auf den Gebieten Gesundheit, Umwelt und Kultur im Wandel, Ernährung und Energie bei. Aktuell bilden wir rund 70 Azubis in unterschiedlichen Berufen aus. Dann bist Du in der Ausbildung als Gärtnerin der Fachrichtung Zierpflanzenbau genau richtig. Am Botanischen Institut und Botanischen Garten suchen wir
8 Auszubildende zum/zur Gärtnerin
Botanisches Institut und Botanischer Garten
Am Botanischen Garten 1-9
befristet bis zum 31.07.2029
Vermehrung und Anzucht von Pflanzen
Du hast einen mindestens guten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), einen mindestens befriedigenden mittleren Schulabschluss (MSA) oder ein Abitur im Gepäck
In einem Praktikum im gärtnerischen Bereich konntest Du dich bereits überzeugen, dass Gärtner*innen die Macht haben, Menschen mit Grün einfach glücklich zu machen und genau das willst Du auch
Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2, Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B1
30 Tage Urlaub + freie Feiertage Work hard? Bei uns gibt-s 30 Tage Jahresurlaub – und Heiligabend sowie Silvester hast du automatisch frei
~ Work-Life-Balance, aber wirklich! Und das Jobticket gibt-s von uns obendrauf
~ Weiterbildung unlimited Lernen ohne Limit: Bei uns bekommst du kostenlosen Zugang zu einer riesigen Auswahl an Weiterbildungen
~ Klingt weit weg, aber wichtig: Altersvorsorge Wir schauen nicht nur aufs Jetzt – deine Zukunft haben wir ebenfalls auf dem Schirm
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Portal.
Weitere Infos rund um das Thema Ausbildung an der Universität Kiel findest Du unter:
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel versteht sich als moderne und weltoffene Arbeitgeberin. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein: Personen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Vollzeitstellen ist Teilzeit grundsätzlich möglich.