Die Justizvollzugsanstalt Kleve sucht
Meister / Meisterin bzw. staatlich geprüfte/r Techniker / Technikerin
als Beamtin / Beamter im Werkdienst der JVA Kleve
Fachrichtung:
* Installateur- und Heizungsbau
* Elektrotechnik
* Tischler- / Schreinerhandwerk
Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Kleve ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
* Freiheitsstrafe (Erstvollzug) bis einschließlich 36 Monate
* Freiheitsstrafe (Regelvollzug) bis einschließlich 18 Monate
* Freiheitsstrafe (übrige Verurteilte) von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monate
* Strafarrest
* Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft an Erwachsenen
Die Anstalt verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 233 Haftplätzen.
Stellen und Funktionsbezeichnung
Beamtinnen und Beamte im Werkdienst (WD) leiten Betriebe der Abteilung Berufliche Integration in Justizvollzugsanstalten, in denen sie Gefangene zur Arbeit anleiten und sie in verschiedenen handwerklichen Berufen ausbilden. Daneben übernehmen sie bei Bedarf Reparatur- und Wartungsarbeiten an Arbeitsgeräten, Maschinen und auch technischen Anlagen der Anstalt.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgst Du dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.
Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
Die Gefangenen erhalten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben, z. B. Schreinerei, Schlosserei, Druckerei oder Bäckerei. So erwerben sie neue Fähig- und Fertigkeiten, erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und entwickeln ein Bewusstsein für regelmäßige Arbeit.
Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.
Was müssen Sie mitbringen?
Der Werkdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss
* abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung oder bestandene Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in mit berufs- und arbeitspädagogischer Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
* zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
* Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
* charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht (der Prüfungsauftrag erfolgt durch die Dienststelle)
Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie?
* Sie werden zunächst in ein Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt. Die Befristung erfolgt bis zur Übernahme in das Beamtenverhältnis.
* Spätestens innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Laufbahnausbildung. Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz.
* Nach bestandener Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
* Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 m.Z., nach dem Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW).
Die Ausbildung im Detail
* Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis beginnt ein Ausbildungsabschnitt.
* Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt 9 Monate).
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Es gelten jedoch die besonderen Einstellungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Bewerbung sind beizufügen:
* Bewerbungsschreiben
* Tabellarischer Lebenslauf
* Bewerbungsfoto
* Geburtsurkunde ggfls. Heiratsurkunde
* Schulentlassungszeugnis
* Arbeitszeugnis über bisherige Beschäftigungen
Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Nachweise über Berufsabschlüsse/Zeugnisse) schicken Sie bitte bis 28.02.2026 an: Leiter der Justizvollzugsanstalt Kleve, Krohnestraße 11, 47533 Kleve. Bewerbungen können auch in digitaler Form an poststelle@jva-kleve.nrw.de übermittelt werden.