* Entwicklung der städtischen Grünplanung und Grünordnung
* Mitwirkung bei der Bauleitplanung bezüglich des Umwelt- und Artenschutzes sowie Erstellung und Bewertung arten- und naturschutzrechtlicher Gutachten
* Betreuung von Artenschutzprogrammen
* Konzeption und Verwaltung des städtischen Ökokontos sowie Planung, Umsetzung und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen
* Entwicklung einer Biotopverbundplanung der Stadt
* Zuständigkeit als Untere Naturschutzbehörde für Naturdenkmale
* Einarbeitung und Fortschreibung von Daten in das städtische Geoinformationssystem (GIS)