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Aufgaben der Stelle
Personalreferent/-in (m/w/d)
Die Stelle ist befristet für zwei Jahre als Elternzeitvertretung zu besetzen.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mit derzeit über 550 Mitarbeitenden in Verwaltungs- und gewerblich-technischen Berufen hat innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart eine eigene Personalzuständigkeit, so dass eine allumfassende eigenständige Personalsachbearbeitung für die Beschäftigten und Beamt/-innen direkt im Amt erfolgt.
Sie bearbeiten Sonderaufgaben und wirken bei Projekten mit
Ein abgeschlossenes Studium (Bachelor) im Bereich Public Management bzw. ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in bzw. Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
Weil Sicherheit und Wertschätzung zählen: betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung, Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – 70 € brutto pro Monat in Vollzeit
Work-Life-Balance: flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, teilweise mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten, Gesundheitsmanagement und Sportangebote
Gemeinsam wachsen: persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Umweltfreundlich unterwegs: ein Zuschuss zum Deutschlandticket
Kleine Extras, die Großes bewirken: vergünstigtes Mittagessen, Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD (4.124,53 – 5.753,35 €).
Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter .
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10.07.2026 an unser Online-Bewerbungsportal unter . Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 67/0023/2026 an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Maybachstraße 3, 70192 Stuttgart, senden
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.