Das Helios Vogtland-Klinikum Plauen, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig, zählt mit 19 Kliniken – davon zwei Zentren sowie einem Medizinischen Versorgungszentrum – und insgesamt 630 Betten zu den größten Gesundheitseinrichtungen des Freistaates Sachsen. Es werden im Jahr rund 30.000 Patient:innen stationär und über 100.000 Patient:innen ambulant behandelt.
Helios ist der führende Klinikträger in Europa. Die kollegiale und fachübergreifende Zusammenarbeit und die schnelle Umsetzung von Innovationen garantieren unseren Patient:innen eine bestmögliche Versorgung. Auf diese Weise entsteht ein einzigartiger Raum für Ihre Kenntnisse, Talente, Ideen und Zukunftspläne.
Pflegekräfte verdienen mehr – dafür sorgen wir im Helios Vogtland-Klinikum Plauen! Unser Motto: Vielfältige Aufgaben statt tristem Alltag!
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger bzw. Altenpfleger (m/w/d) für den stationären Bereich. Der Einsatz erfolgt im Wechselschichtsystem nach Dienstplan.
* Patientenorientierte allgemeine und spezielle Pflege nach ganzheitlichen Gesichtspunkten
* Vorbereitung, Überwachung und Nachsorge der Patient:innen bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
* Digitale Dokumentation aller geplanten und durchgeführten Maßnahmen an Patient:innen sowie deren individuelle Wirkung
* Kommunikation mit Patient:innen, Angehörigen und Mitarbeiter:innen bei der Betreuung von Patient:innen vor und nach chirurgischen Eingriffen
* Mitgestaltung pflegerischer und organisatorischer Prozesse
* Abgeschlossene Berufsausbildung zum examinierten Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger bzw. Altenpfleger oder Pflegefachmann / Pflegefachfrau (m/w/d), gerne auch mit Fachweiterbildung
* Sie sind erfahrene Pflegefachkraft oder Berufseinsteiger (m/w/d)
* Eine hohe Sozialkompetenz sowie ein außergewöhnlicher Grad an Verantwortungsbewusstsein zeichnen Sie aus
* Kommunikationsstärke und Sensibilität im Umgang mit Patient:innen und deren Angehörigen
* Gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern