Berufsfeld:
Wir suchen eine*n Fachkraft*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die Anträge auf Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe bearbeiten kann.
Aufgabenbereich:
* eigenverantwortliches Bearbeiten von Anträgen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige
* Teilnahme am Entscheidungsteam im Rahmen des Hilfeplanverfahrens zu den Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige
* Klären und Entscheiden der Kostenheranziehung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern
* Bearbeiten von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, Dritten und anderen Jugendämtern
Voraussetzungen:
* abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public-Management -bzw. Diplomverwaltungswirt*in (FH), Bachelor Allgemeine Finanzwirtschaft, Bachelor of Law, ein abgeschlossenes Studium in Sozialrecht oder Rechtswissenschaften, einen Abschluss als Sozialwirt*in, Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation
* Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
* Verantwortungsbereitschaft, Engagement, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
* Belastbarkeit und Flexibilität
* sicherer Umgang mit Zahlen und ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein
* Erfahrungen in der Sozialverwaltung, möglichst im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe, und Rechtskenntnisse im Sozialrecht sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
* eine unbefristete Vollzeitstelle in Bes.Gr. A10 / EG 9c TVöD
* Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
* ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
* attraktiver Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
* Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
* Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts