Ausbildung als Justizfachwirt/in
Als Teil des öffentlichen Dienstes sind wir auf der Suche nach engagierten und kompetenten Auszubildenden, um unsere Funktion im Rechtswesen fortlaufend zu verbessern. In diesem Zusammenhang suchen wir eine/n Ausbildungspersonal in Vollzeit für die Laufbahn des Justizfachwirts/Frau.
Zweck und Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung zur Justizfachwirtin/Justizfachwirt ist eine praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung von 26 Monaten Dauer. Sie soll den Anwärterinnen/Anwärtern die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermitteln, sowie die darauf aufbauenden berufspraktischen Fertigkeiten. Die praktische Ausbildung findet bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt und beinhaltet alle Aufgaben einer Justizfachwirtin/Justizfachwirt einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
Im Rahmen der fachtheoretischen Lehrgänge I, II und III sollen die bereits durchlaufene praktische Ausbildung nochmals theoretisch aufgearbeitet und die bevorstehende Ausbildung theoretisch vorbereitet werden. Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Inhalt der Ausbildung
Das Curriculum der Ausbildung umfasst verschiedene Module, darunter Verwaltung der Serviceeinheiten, Protokollführung, Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen, Erteilung von Grundbuchabschriften und Gewährung der Grundbucheinsicht, Berechnung der Gerichtskosten, Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und die Organisation von Arbeitsgemeinschaften. Die Ausbildung wird durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt, entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
Durch die Kombination von Theorie und Praxis haben die Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Kompetenzen kontinuierlich zu verbessern und sich auf ihre zukünftige Rolle als Justizfachwirtin/Justizfachwirt vorzubereiten.