Die Stadt Lichtenstein/Sa. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Standesbeamten (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
* Beurkundung von Personenstandsfällen und Personenstandseinträgen,
* Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen,
* Prüfung und Beurkundung von Namensbestimmungen, -erklärungen,
* Führung des Personenstandsregisters sowie
* Erstellen von Abschriften aus Registern und Nachweisen.
Sie arbeiten mit dem Standesamtsprogramm AutiSta.
Ihr Profil:
Für diese Tätigkeit sind die formalen Anforderungen zur Bestellung als Standesbeamtin bzw. Standesbeamter entsprechend Sächsischer Personenstandsverordnung zwingend zu erfüllen:
* die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder einen Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirtin bzw. Verwaltungsbetriebswirt sowie
* ein abgeschlossenes 2-wöchiges Grundseminar „Familien- und Personenstandrecht“ an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf mit bestandener Prüfung.
Sie besitzen ein hohes Maß an Diskretion, Sprachgewandtheit, sicheres, gepflegtes und freundliches Auftreten, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität mit Einsatzbereitschaft auch an Samstagen und finden sich in dieser abwechslungsreichen und eigenverantwortlichen Tätigkeit wieder?
Unser Angebot:
* ein im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung befristetes Vollzeitarbeitsverhältnis
* eine tarifliche Vergütung nach TVöD einschließlich Jahressonderzahlungen und eine betriebliche Altersvorsorge
* 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
Für Fragen steht Ihnen das SG Personal, Frau Manger, telefonisch unter 037204 61 115 gern zur Verfügung.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens04.01.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website
https://www.lichtenstein-sachsen.de
. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.