Über Uns
August-Fricke-Schule
Adolfstraße 67, 34121 Kassel
Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Konrektorin / den neuen Konrektor ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 01/18).
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes hat die zukünftige Förderschulkonrektorin zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben, der zukünftige Förderschulkonrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
* Ausbau von Ganztagsangeboten
* Bearbeitung der Statistik und LUSD
* Koordination und Betreuung von IT-Aufgaben
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Förderschulen
* Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
* unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
* Fähigkeiten in der Mitgestaltung von Schule
* Systemverantwortung, insbesondere
o Systemgestaltung und -steuerung
o Budgetkompetenz
o Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
* Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
* soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Genderkompetenz
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Unsere Angebote
* Besoldung nach Besoldungsgruppe A14
* Hessenticket
Allgemeine Hinweise
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Pflicht zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur Verfügung:
* Thomas Burger, zuständige schulfachliche Aufsicht
* Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
* Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel